Umweltmanagementsysteme
(Ökoaudit, EMAS II, ISO 14.001)
- Wie muß ein effizientes Umweltmanagementsystem aufgebaut sein?
- Entspricht unser Unternehmen allen umweltrechtlichen Anforderungen ?
- Wie können Produktionsprozesse optimiert werden ?
Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam ein firmenspezifisches Umweltmanagementsystem, das direkt auf Ihre Bedürfnisse, Unternehmensgröße etc. abgestimmt ist.
Dabei liegt für uns der Schwerpunkt auf der Einhaltung aller umweltrechtlicher Anforderungen, damit Sie vor strafrechtlichen Verfolgungen (z.B. dem Feststellen eines Organisationsverschuldens im Falle eines Umweltschadens) bewahrt bleiben.
Unser Augenmerk liegt außerdem auf der Vermeidung von Umweltbelastungen (Z.B. Abfallvermeidung, Energieeinsparung, Prozessoptimierung) liegt, da hierdurch deutliche Umwelt- und Budgetentlastungseffekte erreicht werden können. Selbstverständlich beraten wir sie auch im Hinblick auf sogenannte nachsorgende Umweltschutztechniken, wie z.B. dem Recycling von Abfällen/Wertstoffen, der Abwasser- oder Abluftreinigung kompetent und zuverlässig.
Wir stellen Ihnen unser Know-How für Ihre erfolgreiche Zertifizierung nach der EMAS II – Verordnung bzw. der ISO 14000ff. zur Verfügung und unterstützen Sie Schritt für Schritt bei dem Weg von der Planung bis zur Zertifizierung und Registrierung.
EMAS II / ISO 14.000ff. haben ein Ziel…
… die kontinuierliche Leistungssteigerung Ihres Betriebes auf dem Gebiet des Umweltschutzes bei gleichzeitiger Kostensenkung!
Im Detail
- Rechtlicher Hintergrund
- Vorteile eines Umweltmanagementsystems
- Schritte beim Aufbau eines Umweltmanagementsystems
- Vergleich EMAS II / ISO 14.001
- NEU: Basel II – Abkommen der Kreditwirtschaft fordert Rating der Betriebe auch nach ökologischen Gesichtspunkten
- Leistungen der GUM beim Aufbau von Umweltmanagementsystemen
- Referenzen
Rechtlicher Hintergrund
Seit Anfang 1996 können sich Unternehmen freiwillig einer unabhängigen Überprüfung der von ihrem Betrieb ausgehenden Umweltwirkungen stellen. Grundlage bilden entweder die EG-Öko-Audit-Verordnung / EMAS II – Verordnung oder die internationalen Normen ISO 14.000 ff.
Neben der Beachtung der bestehenden Umweltvorschriften und -normen sollen sich die Unternehmen verpflichten, eine angemessene und kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes anzustreben.
Eine weitere wesentliche Zielsetzung ist es, die Unternehmen zur Festlegung und Umsetzung von Umweltpolitik, -zielen und -programmen sowie wirksamen Umweltmanagementsystemen anzuhalten.
Ziel ist es außerdem, dem gestiegenen Interesse der Öffentlichkeit an den umweltrelevanten Aspekten der Tätigkeit von Unternehmen Rechnung zu tragen. Dem wird gemäß EMAS II dadurch entsprochen, daß die Unternehmen eine regelmäßig zu publizierende Umwelterklärung zu erstellen haben.
Vorteile des Aufbaus eines Umweltmanagementsystems
- Kostenreduzierung durch Offenlegung von Ressourcen- und Energieeinsparungspotentialen
- Kostenreduzierung durch Verminderung des Abfallaufkommens und von Schadstoffemissionen
- Verminderung des persönlichen Haftungsrisikos der Geschäftsführung und der zuständigen Mitarbeiter
- Minimierung der Gefahr von Rechtsstreitigkeiten
- Erzielung eines erhöhten Arbeitsschutzes
- Erarbeitung von Entscheidungshilfen für zukünftige Investitionsvorhaben
- Beschleunigung von Genehmigungsanträgen und -verfahren
- Verbesserung der Beziehungen zu Behörden
- Verbesserung der Informationen über betriebliche Umweltprobleme
- Aufbau eines positiven Images in der Öffentlichkeit
- Herausbildung einer individuellen „Corporate Identity“ und damit einer stärkeren Identifikation Ihrer Mitarbeiter mit dem Unternehmen
- Umdenken im Unternehmen mit der Chance eines Innovationsschubs und einer langfristig angelegten Standortsicherung
Die einzelnen Schritte beim Aufbau eines Umweltmanagementsystems
Die einzelnen Schritte in Kürze:
Umweltpolitik
Erarbeitung der umweltbezogenen Gesamtziele und Handlungsgrundsätze des Betriebes sowie Konkretisierung derselben durch die Aufstellung von Umweltleitlinien.
Erste Umweltprüfung
Durchführung einer umfassenden Erfassung und Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen des zu auditierenden Betriebes sowie der Organisation des betrieblichen Umweltschutzes. Dabei werden alle Betriebsbereiche auf technische, organisatorische und rechtliche Aspekte hin untersucht. Es werden Daten über alle Umweltbereiche (z. B. Abfallaufkommen, Energie- und Wasserbedarf, Emissionen, Lärm) erfaßt.
Umweltziele
Erarbeitung von übergeordneten Umweltzielen, die sich der Betrieb im einzelnen auf allen betroffenen Unternehmens-ebenen für seinen betrieblichen Umweltschutz setzt.
Umweltmanagementsystem
Aufbau und Einführung eines Umweltmanagementsystems als Teil des gesamten, übergreifenden Managementsystems zur Festschreibung der Organisationsstruktur, Zuständigkeiten, Verhaltensweisen, förmlichen Verfahren, Abläufe und Mittel für die Festlegung und Durchführung der Umweltpolitik. Beschreibung der Bestandteile des Umweltmanagementsys-tems in einem Umwelthandbuch.
Umweltprogramm
Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges zur Verbesserung der Situation des betrieblichen Umweltschutzes auf Grundlage der Ergebnisse der Umweltprüfung. Die ausgewählten konkreten Ziele und Tätigkeiten des Unternehmens, die einen größeren Schutz der Umwelt gewährleisten sollen, werden mit zugeordneter Verantwortlichkeit, einem festen Budget und einem Zeitrahmen schriftlich fixiert.
Umweltbetriebsprüfung
Die Umweltbetriebsprüfung dient der systematischen, dokumentierten, regelmäßigen und objektiven Bewertung, ob das Umweltmanagementsystem den Anforderungen der EG-Verordnung bzw. ISO 14.000 ff. entspricht.
Umwelterklärung
Erarbeitung einer Umwelterklärung, in der insbesondere eine Beurteilung aller wichtigen Tätigkeiten des Betriebes mit Zahlenangaben über Schadstoffemissionen, Abfallaufkommen, etc. sowie eine Darstellung der Umweltpolitik, des Umweltprogramms und des Umweltmanagementsystems des Unternehmens enthalten ist.
Zertifizierung / Validierung
durch externen Umweltgutachter
Vergleich EMAS II / ISO 14.001
Gegenüberstellung DIN EN ISO 14.001 und EMAS II
EMAS II | EMAS II ISO 14.001 | |
Wo gilt der Standard? | Beschränkt auf Mitgliedstaaten der EU | weltweit |
Wer kann sich zertifizieren lassen? | Alle Unternehmen (auch Dienstleister | Alle Unternehmen (auch Dienstleister |
Wie oft wird zertifiziert? | Alle drei Jahre (jährliche Überprüfung der aktualisierten Umwelterklärung) | Jährliche Überwachungsaudits, alle drei Jahre Wiederholungsaudits |
Wer darf zertifizieren? | Umweltgutachter (Organisation oder Einzelgutachter), Zulassung durch die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) | Akkreditierte Organisationen, Akkreditierung durch die Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH (TGA) |
Inhaltliche Gemeinsamkeiten der beiden Umweltstandards | Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Festlegung auf die kontinuierliche Verbesserung der Umweltauswirkungen des Unternehmen in der unternehmensspezifischen Umweltpolitik.
Definition von quantifizierbaren Umweltzielen. Benennung eines Managementbeauftragten und Aufbau einer Umweltschutzorganisation. Dokumentation des Managementsystems in schriftlicher oder elektronischer Form. Kontinuierliche Verringerung der Umweltauswirkungen des Betriebsstandorts unter Einsatz der besten verfügbaren Technik. |
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Inhaltliche Unterschiede
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Umwelterklärung notwendig | Keine Umwelterklärung erforderlich |
Umweltpolitik muß veröffentlicht werden u.a. im Rahmen der Umwelterklärung | Umweltpolitik muß der Öffentlichkeit zugänglich sein. Art und Weise der Veröffentlichung ist dem Unternehmen freigestellt. | |
Umweltprüfung obligatorisch | Umweltprüfung nur empfohlen |
z.T. aus VDI-Nachrichten vom 01.03.1996
NEU: Basel II – Abkommen der Kreditwirtschaft fordert Rating der Betriebe auch nach ökologischen Gesichtspunkten
Mit dem sogenannten Basel II-Abkommen hat der Ausschuss für Bankenaufsicht der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel Vorschläge zur Reform der Eigenkaptitalunterlegung vorgelegt.
Ziel ist es, den Entwicklungen und Anforderungen der internationalen Finanzmärkte stärker Rechnung zu tragen sowie die Sicherheit und Solidität des Finanzsektors zu fördern
Bisher fand keine Differenzierung der individuellen Bonität des Kreditnehmers statt bzw. hatte keinen Einfluss auf die Eigenkapitalunterlegung und damit die Finanzierungskosten. Sämtliche gewerblichen Kredite mussten bislang zu 8 % mit Eigenkapital unterlegt werden.
Mit dem neuen Abkommen werden alle Kreditnehmer ab 2005 „geratet“. Je nach Ergebnis beträgt die vorgeschriebene Eigenkapitalunterlegung dann zwischen 1,6 % und 12 % der Kredite. Nach herrschender Meinung wird sich die Anzahl abschlägig beschiedener Kreditanfragen deutlich erhöhen.
Einfluß auf das Ratingverfahren haben zukünftig quantitative (Betriebsergebnisse) und qualitative (z.B. Marktdurchdringung, Produktinnovation) Faktoren. Durch die angestrebte ganzheitliche Beurteilung werden – im Unterschied zur traditionellen Bonitätsprüfung (Kreditwürdigkeitsprüfung) – die qualitativen Aspekte sowie die Abschätzung der Entwicklung des kreditsuchenden Unternehmens eine besondere Rolle spielen. Die zukünftigen Anforderungen an die Kreditnehmer sind daher:
- Aktives Handeln/Agieren
- Transparenz der Aktivitäten
- „Belastbare“ (nachprüfbare) Informationen
- Aktualität der Information
Obwohl das Abkommen selbst erst in einigen Jahren geltendes Recht wird, besteht für die gewerbliche Wirtschaft (Kreditnehmer) akuter Handlungsbedarf: einerseits setzten vor allem die Geschäftsbanken bereits jetzt interne Ratingverfahren ein, andererseits wird der Aufbau entsprechender Strukturen im Unternehmen – je nach bisheriger Praxis – einen erheblichen zeitlichen Vorlauf benötigen.
Die Frage der Harmonisierung des Ratings mit anderen Anforderungen (z.B. ganzheitliches Risikomanagementsystem gemäß KonTraG) und Managementsystem (Qualität, Umwelt, Arbeitssicherheit) ist vor allem für die mittelständische Kundschaft sehr wichtig (Zeit- und Kostenaufwand).
Innerhalb des Ratingverfahrens wird ein Aspekt der organisations-, umwelt- und sicherheitstechnische Zustand des Unternehmens sein, ein weiterer die Frage der Risikoabsicherung durch Schadenverhütung und Versicherungen. Hier bietet sich an, durch Managementsysteme technische, organisationstechnische sowie rechtliche Standards systematisch und kontinuierlich sicherzustellen und transparent halten zu können.
Umweltmanagement wirkt sich damit durch Basel II für Unternehmen direkt in den Finanzierungskosten aus!
Leistungen der GUM beim Aufbau von Umweltmanagementsystemen
Die Gesellschaft für Umweltmanagement begleitet Sie in allen bei dem Aufbau eines Umweltmanagementsystems relevanten Arbeitsschritten:
- Erarbeitung der Umweltpolitik
- Durchführung der ersten Umweltprüfung
- Formulierung der Umweltziele
- Aufbau des Umweltmanagementsystems (Handbuch, Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen)
- Erarbeitung des Umweltprogramms / Maßnahmenplans
- Durchführung der Umweltbetriebsprüfung / internes Systemaudit
Erstellung der Umwelterklärung - Die externe Überprüfung / Validierung bzw. Zerfifizierung erfolgt durch einen von uns unabhängigen Umweltgutachter.
Referenzen
ACU Pharma & Chemie GmbH, Apolda,
Kurhessische Gipswerke P. Orth, Witzenhausen
Parker Hannifin GmbH, Mücke
Parker Hannifin GmbH, Erfurt
Rosti GmbH, Witzenhausen
Stadtwirtschaft Erfurt GmbH
Weitere Infos? info(at)gum-consult.com