Lokale Agenda 21

Lokale Agenda 21

In der 1992 auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio verabschiedeten Agenda 21 werden die Kommunen aufgefordert, gemeinsam mit ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie allen gesellschaftlich relevanten Gruppen eine jeweils auf ihre spezifische Situation zugeschnittene „Lokale Agenda 21“ zu erstellen.

Da eine Lokale Agenda sowohl ökologische, ökonomische als auch kulturelle und soziale Belange umfaßt, ist sie geeignet, einen breiten Diskussionsprozeß über die zukünftige Entwicklung der Kommune herbeizuführen.

Wesentlicher Bestandteil eines Agenda-Prozesses ist die umfassende Bürgerbeteiligung. Die Kommune gewinnt damit ein wirksames Mittel gegen Politikverdrossenheit und stärkt die Identität der Einwohnerinnen und Einwohner mit ihrem Wohnort.

Dienstleistungen der Gesellschaft für Umweltmanagement im Bereich der Moderation und Prozessbegleitung von Agenda 21-Prozessen

Wir Unterstützen Kommunen und Verbände bei der Durchführung eines Agenda-Prozesses in vielfältiger Weise:

  • Moderation von Workshops, Foren, Runden Tischen und Arbeitsgruppen,
  • Durchführung von Open-Space-Seminaren, Zukunftswerkstätten und
  • Zukunftskonferenzen,
  • Coaching und Training von Akteuren und Schlüsselpersonen in Moderation,
  • Öffentlichkeitsarbeit und Prozess- und Projektmanagement.
  • Beratung bzgl. Initiierung, Organisation und Begleitung von Agenda-Prozessen,
  • Information über erfolgreiche Projekte und Agenda-Prozesse in anderen Kommunen,
  • Beratung zur Gestaltung zielgruppenorientierter Bürgerbeteiligung (z.B. Beteiligung von Kindern und Frauen,
  • Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit,
  • Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten,
  • Akquise von Fördermitteln,
  • Entwicklung und Umsetzung von Agenda-Projekten.

Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir eine auf die Größe Ihrer Kommune abgestimmte Lösung. (Referenzen)

Auszug aus dem Kapitel 28 der Agenda 21

„Da viele der in der Agenda 21 angesprochenen Probleme und Lösungen auf Aktivitäten auf der örtlichen Ebene zurückzuführen sind, ist die Beteiligung und Mitwirkung der Kommunen ein entscheidender Faktor bei der Verwirklichung der in der Agenda enthaltenen Ziele. Kommunen errichten, verwalten und unterhalten die wirtschaftliche, soziale und ökologische Infrastruktur, überwachen den Planungsablauf, entscheiden über kommunale Umweltpolitik und kommunale Umweltvorschriften. Als Politik- und Verwaltungsebene, die den Bürgern am nächsten ist, spielen sie eine entscheidende Rolle bei der Informierung und Mobilisierung der Öffentlichkeit und ihrer Sensibilisierung für eine nachhaltige umweltverträgliche Entwicklung.“ […]

„Jede Kommunalverwaltung soll in einen Dialog mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft eintreten und eine „kommunale Agenda 21″ beschließen. Durch Konsultation und Herstellung eines Konsenses würden die Kommunen von ihren Bürgern und örtlichen Organisationen, von Bürger-, Gemeinde-, Wirtschafts- und Gewerbeorganisationen lernen und für die Formulierung der am besten geeigneten Strategien die erforderlichen Informationen erlangen. Durch den Konsultationsprozeß würde das Bewußtsein der einzelnen Haushalte für Fragen der nachhaltigen Entwicklung geschärft. Außerdem würden kommunalpolitische Programme, Leitlinien, Gesetze und sonstige Vorschriften zur Verwirklichung der Agenda 21 auf der Grundlage der verabschiedeten kommunalen Programme bewertet und modifiziert. Strategien könnten auch dazu herangezogen werden, Vorschläge für die Finanzierung auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene zu begründen.“